Wie soll man entscheiden?

Fragen zur ISkO

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Wie soll man entscheiden?

Beitragvon Skatfuchs » 24. Nov 2006 11:27

Hallo Pinnies,

auf einem Turnier ereignete es sich kürzlich, dass der AS beim ungeschickten Einziehen eines Stiches versehentlich eine Karte seines Skates sichtbar aufdeckte.
Die beiden GS fordern daraufhin Spielverlust des AS, da das Spiel noch nicht gewonnen ist.
Wer hat Recht :?:
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Beitragvon chrisdanny » 24. Nov 2006 12:41

hi,

dies ist doch nur zum Nachteil des AS.

Kein Spielverlust.
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Beitragvon Ekel Alfred » 24. Nov 2006 17:00

Wenn die GS auf Spielverlust bestehen, so hat der AS sein Spiel verloren. Dies ist unter 4.2.8 ganz eindeutig geregelt.
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Beitragvon chrisdanny » 24. Nov 2006 18:52

hi,

von meinem gerechtigkeitssinn her finde ich es nicht in ordnung, dass hier keine unterscheidung zwischen vorsatz und "versehentlich" gemacht wird.
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Beitragvon MacGp » 25. Nov 2006 22:16

Einen Unterschied zwischen Vorsatz und Versehen kann es nicht geben, da es in der Regel schlecht zu beweisen ist.
Darüber hinaus, wenn ich "versehentlich" ne Omi überfahre, weil ich "versehentlich" ne rote Ampel überfahren habe, werd ich trotzdem bestraft.. ich sag nur aufpassen!
Wenn eine Karte vom Skat im Laufe des Spiels aufgedeckt wird, so ist das nicht nur zum Nachteil des AS, sondern kann auch Vorteil sein, da er vergessen haben könnte was er in den Skat gelegt hat.
-> Spielverlust
-> nur online zocken, da schmiert einem maximal der Rechner ab oder die Maus verklickt sich


Interessant wäre vielleicht folgender Fall, der AS sagt aus welchem Grund auch immer was er gedrückt hat und deckt unmittelbar danach den Skat auf. Wenns stimmt was er gesagt hat würde ich auf KEINEN Spielverlust entscheiden, weil die o.g. Begründungen nicht mehr zutreffen. Stimmts nicht, Spielverlust.

grüße
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Beitragvon Skatkommentator » 25. Nov 2006 23:52

Es ist schön, hier unter Gerechtigkeits- und Einzelfallerwägungen ausgearbeitete Differenzierungen zu lesen, aber beim Aufdecken des Skats sind Regelwerk und Deutsches Skatgericht gnadenlos.

Die Norm, auf die es ankommt, ist 3.4.8 ISkO (die speziellere Norm für den Alleinspieler, da 4.2.8 ISkO für die Gegenpartei gedacht ist, auch wenn der Alleinspieler vom Wortlaut her ebenfalls hierunter gefasst werden könnte).

3.4.8 ISkO: Nach einer gültigen Spielansage darf der Skat nicht verändert und der abgelegte Skat nicht mehr angesehen werden. Zuwiderhandlungen führen zum Spielverlust in der Stufe einfach (nicht Schneider oder Schwarz).

3.4.8 ISkO differenziert nicht nach Absicht/Versehen oder "Zweck" des Aufdeckens. Das heißt: Grundsätzlich führt jedes Aufdecken, Ansehen, Verändern etc. des Skats nach Spielansage zum Spielverlust für den Alleinspieler (sofern dieser noch nicht 61 Augen erzielt hat).

So ist es auch im vorliegenden Fall: Durch das Aufdecken des Skats (bzw. einer Karte davon) vor Spielentscheidung verliert der Alleinspieler sein Spiel gemäß 3.4.8 ISkO. Dass der Alleinspieler den Skat nur versehentlich aufgedeckt hat, spielt keine Rolle.

Ausnahmen (also trotz Aufdecken etc. des Skats nach Spielansage kein Verstoß gegen 3.4.8 ISkO) sind äußerst selten und ergeben sich nur aus der Rechtsprechung des Deutschen Skatgerichts. Zum einen können Spielabkürzungen in speziellen Fällen (auch) durch Aufdecken des Skats vorgenommen werden (siehe dazu das Tutorial zu 4.3.4, 4.3.5, 4.3.6 ISkO). Zum anderen siehe Streitfall 100a (eine Entscheidung, die ich in "Skat: Streitfälle vor Gericht" heftig kritisiere):
http://www.dskv.de/upload_user/skatgeri ... 00100a.php

Weitere Ausnahmen sind nur bei höherer Gewalt (Erdbeben, Windstoß) oder kompletter Fremdeinwirkung (Mitspieler kippt den Tisch um, Kiebitz deckt den Skat auf) denkbar (beides noch nicht vom Deutschen Skatgericht entschieden, und das ist auch gut so, denn welcher Skatspieler will schon in eine derart unangenehme Situation geraten?).
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Beitragvon Skatfuchs » 26. Nov 2006 10:52

Hallo,

sowohl Alfred als auch der Skatkommentator haben es unmißverständlich gesagt: der AS hat sein Spiel verloren! :cry:
Die Begründung wurde auch bereits gegeben: es liegt Skateinsicht nach der Ansage eines gültigen Spieles vor, die mit sofortigem Spielverlust geahndet wird. Diese liegt auch schon beim Aufdecken eine Karte vor und es spielt keine Rolle, ob dies mit Absicht oder unabsichtlich erfolgte!
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