Es ist schön, hier unter Gerechtigkeits- und Einzelfallerwägungen ausgearbeitete Differenzierungen zu lesen, aber beim Aufdecken des Skats sind Regelwerk und Deutsches Skatgericht gnadenlos.
Die Norm, auf die es ankommt, ist 3.4.8 ISkO (die speziellere Norm für den Alleinspieler, da 4.2.8 ISkO für die Gegenpartei gedacht ist, auch wenn der Alleinspieler vom Wortlaut her ebenfalls hierunter gefasst werden könnte).
3.4.8 ISkO: Nach einer gültigen Spielansage darf der Skat nicht verändert und der abgelegte Skat nicht mehr angesehen werden. Zuwiderhandlungen führen zum Spielverlust in der Stufe einfach (nicht Schneider oder Schwarz).
3.4.8 ISkO differenziert nicht nach Absicht/Versehen oder "Zweck" des Aufdeckens. Das heißt: Grundsätzlich führt jedes Aufdecken, Ansehen, Verändern etc. des Skats nach Spielansage zum Spielverlust für den Alleinspieler (sofern dieser noch nicht 61 Augen erzielt hat).
So ist es auch im vorliegenden Fall: Durch das Aufdecken des Skats (bzw. einer Karte davon) vor Spielentscheidung verliert der Alleinspieler sein Spiel gemäß 3.4.8 ISkO. Dass der Alleinspieler den Skat nur versehentlich aufgedeckt hat, spielt keine Rolle.
Ausnahmen (also trotz Aufdecken etc. des Skats nach Spielansage kein Verstoß gegen 3.4.8 ISkO) sind äußerst selten und ergeben sich nur aus der Rechtsprechung des Deutschen Skatgerichts. Zum einen können Spielabkürzungen in speziellen Fällen (auch) durch Aufdecken des Skats vorgenommen werden (siehe dazu das Tutorial zu 4.3.4, 4.3.5, 4.3.6 ISkO). Zum anderen siehe Streitfall 100a (eine Entscheidung, die ich in "Skat: Streitfälle vor Gericht" heftig kritisiere):
http://www.dskv.de/upload_user/skatgeri ... 00100a.php
Weitere Ausnahmen sind nur bei höherer Gewalt (Erdbeben, Windstoß) oder kompletter Fremdeinwirkung (Mitspieler kippt den Tisch um, Kiebitz deckt den Skat auf) denkbar (beides noch nicht vom Deutschen Skatgericht entschieden, und das ist auch gut so, denn welcher Skatspieler will schon in eine derart unangenehme Situation geraten?).