@Miri:
"anscheinend" impliziert eine hohe Wahrscheinlichkeit der Wahrheit, "scheinbar" impliziert die Möglichkeit einer Täuschung; aber ihr irrt beide, es heisst "offensichtlich".
@Taronga:
Is' nich' wahr, oder? Du hättest mal nur die Begründung zur Entscheidung online stellen sollen und die Leute raten lassen, wer Recht hat.
Die Begründung:
" Bei einer Spielabkürzung kann der Alleinspieler seine Karten ohne Kommentar aufdecken und verpflichtet sich nach ISkO 4.3.4 damit, alle weiteren Stiche zu
erhalten. Trifft das nicht zu, gehen alle Reststiche an die Gegenpartei. Ist das Spiel zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden, hat der Alleinspieler sein Spiel
verloren. Ist das Spiel zu diesem Zeitpunkt schon zugunsten des Alleinspielers entschieden (61 oder mehr Augen), hat dieser sein Spiel gewonnen. Macht der Alleinspieler eine Aussage (z.B.: „Ihr bleibt immer
Schneider!“, „Ich spiele euch immer Schwarz!“ oder „Es gibt nichts mehr!“) ohne seine Karten offen zu zeigen oder diese aufzudecken, ist er an seine Aussage nicht gebunden und auch nicht verpflichtet diese zu erfüllen.
Mit dem Aufdecken seiner Karten sollte der Alleinspieler auch eine Erklärung abgeben, wenn er noch mindestens einen
Stich abgibt. Aus dieser Erklärung muss klar und eindeutig hervorgehen, wie viele Stiche er noch abgibt und ob die Gegenspieler im Schneider oder Schwarz bleiben.
Der Alleinspieler verpflichtet sich damit selbst alle in seiner Aussage enthaltenen Punkte zu erfüllen. Verbindlich sind Aussagen, die die Anzahl der Stiche und die Gewinnstufen (Schneider oder Schwarz) enthalten. "
Und oben drauf noch das erste Beispiel des Skatgerichts zu den Erklärungen:
" „Ihr macht noch einen Stich mit dem
Kreuz-Buben und bleibt Schneider!“ Die
Gegenpartei macht den Stich mit dem Pik-Buben und bleibt Schneider. "
Quelle:
http://www.dskv.de/upload_user/skatgericht/PDF/SkGE.pdfIst das nicht genau meine Argumentation?