Schöne Diskussion finde ich. Und immer an der ISkO orientiert. Gefällt mir.
Ich bin absolut bei Karoass ( aka Schelldaus ) bzw. Kantholz. Wird das Geben als beendet betrachtet, ist das Sichtbarwerden der Karte erst mal "höhere Gewalt" . Dies hat immer die gleichen Konsequenzen, egal ob das "Missgeschick" durch den KG, der eigentlichen "Besitzer", einen Luftzug oder die Hand Gottes ( bei welcher Fussball WM war das noch mal ? ) geschieht. Es wird unter diesen "widrigen Umständen" gereizt, geschieht das Missgeschick nach begonnenem Reizen, sind alle von ihren Reizgeboten entbunden. Ein Neugeben ist, wenn man es so sieht, absolut keine "regelgerechte" Lösung.
Was mir eben ein wenig im Magen liegt, ist die Frage, wann ist das Geben "beendet" ? Ich finde es widersprüchlich, einen Vorgang als "unwiderruflich beendet" zu betrachten, wenn er doch noch von jedem Spieler, der seine Karten noch nicht aufgenommen hat, u.U. erfolgreich reklamiert werden kann. ( Z.B. "es wurde doch garnicht abgehoben" oder "halt, Du hast 3,4, Skat , 3 gegeben" o.Ä. ). So gesehen wäre das Geben erst beendet, wenn es durch die Kartenaufnahme aller Spieler "akzeptiert" wurde.
Und dann stellt sich natürlich sofort die Frage, kann jemand, dessen Karten es nicht sind, überhaupt für diesen "akzeptieren" die Karten aufnehmen. Kann jemand, der beim Gebvorgang nicht anwesend war, überhaupt vor Kartenaufnahme die Ordnungsmäßigkeit des Gebvorganges reklamieren ?
Jetzt wird es kompliziert. Ich würde aber sagen, der WClist kann nicht reklamieren, also gelten seine Karten grundsätzlich als aufgenommen. Haben die anderen beiden Spieler durch Kartenaufnahme das Reklamationsrecht verwirkt, gilt das Geben als beendet. Hat wenigstens einer das noch nicht ist das Geben noch nicht beendet und die Karten werden "vom Kartengeber alleine oder mitverschuldet" aufgeworfen bzw. sichtbar, was wiederum zwingend ein Neugeben erfordert. .....
So ist das Skatspiel eben - manche Spiele verliert man, und manche gewinnen die anderen
Ein Weiser schätzt kein Spiel, wo nur der Zufall regieret.
Gotthold Ephraim Lessing