ThomAss, die Sache mit der Duldung eines (unter Umständen) nicht ganz regelkonformen Verhaltens und einer regelentsprechenden Entscheidung dann im "Ernstfall" bei einer Beanstandung ist natürlich schon etwas diffiziler zu betrachten. Dazu drei Beispiele:
1) Ich spiele als AS einen Grand, auf
![Kreuzbube krbu](./images/smilies/krbu.gif)
von mir fällt
![Pikbauer pibu](./images/smilies/pibu.gif)
, der Schreiber notiert sofort 24 mit 1. Der GS, mehr oder weniger zufällig der gleiche wie der im jüngst beschriebenen Fall, macht den Schreiber (einen sehr jungen Spieler) darauf aufmerksam, dass er das nicht dürfte. Es kam zu einer kurzen Diskussion, in der er auch erklärte, dass das Vorgehen im Club absolut üblich sei usw. Zum Thema: In den allermeisten Fällen ist es für den As kontraproduktiv, die "Regelwidrigkeit" zu monieren. Denn der Grand ist eben meist sicher und Schneider drin, also darf und werde ich im eigenen Interesse nicht reklamieren. Dulde ich aber eben dieses Verhalten mehrmals, um dann - bei einer Grandgurke - mein Recht einzufordern, wenn ich keine Chance auf Schneider habe und der Grand sehr schlecht ist, so soll das in Ordnung sein?
2) Das "nervöse" Spielen mit den abgelegten Karten. Kommt häufig vor, wird wohl auch in 85 % aller Fälle geduldet. Aus gutem Grund, denn bei häufigem Holen des Schiris ist auch der Zeitfaktor irgendwann relevant. Nun irgendwann - der "normale" Spielverlauf ist klar - sieht ein Regelkundiger die einzige Möglichkeit, für sich das Ding zu drehen, und fordert wegen dieses Verhaltens je nach Rolle Spielgewinn oder Spielverlust. Kann es das sein?
3) Ein bombensicherer Grand, der AS versucht den Schneider. Als die GS 31 Augen erreicht haben, wirft er mit den Worten "Dann eben nicht" seine Karten auf den Tisch. Jeder am Tisch und außerhalb weiß, dass gut mitgezählt wird, jeder wéiß, was die Bemerkung des AS bedeutet, jeder kennt aber auch die Regel 4.3.6. Und "Hinwerfen" und "Hinlegen" sind nun mal zwei verschiedene, deutlich unterscheidbare Handlungen, wie das Skatgericht vor ca. 20 Jahren schon einmal bei einer Nachfrage klar festgestellt hat.
Also: Legitime Forderung nach Spielverlust? Das soll Skat sein?
Bevor ich hier "regelgerecht" gegen den AS entscheide, lasse ich mir lieber den Schein abnehmen, bzw. ließe, wenn ich denn noch einen hätte.
![tongue :P](./images/smilies/tongue.gif)