Moderator: Taronga
Taronga hat geschrieben:Das mit dem Abreizen steht unter Punkt 16 in der Turnierordnung des DSKV (http://www.deutscherskatverband.de/file ... haften.pdf)
Und in der Sportordnung des DSKV steht unter 1.1 "Sämtliche Veranstaltungen aller Ebenen werden nach der Turnierordnung des Deutschen Skatverband e.V. (DSkV) durchgeführt." (http://www.deutscherskatverband.de/file ... rdnung.pdf)
LG
Taronga
MonsieurL hat geschrieben:Ich habe diese Beschwerde abgewiesen, obwohl er mit seiner Behauptung, es sei abgereizt worden, vollkommen richtig lag. Der Grund für meine Entscheidung war relativ einfach. Beide lagen im Clinch um die Preise und beide wussten, dass wenn der andere ein Spiel gewinnt, sich die eigenen Chancen aufs Preisgeld deutlich reduzieren. In so einer Situation ist eine Reizung auch ohne entsprechendes Blatt m.E. als taktisches Mittel anzusehen und deshalb nicht sanktionswürdig. Der Beschwerdeführer - ein sehr guter Spieler - hat meine Argumentation sogar eingesehen. Eine solche Erfahrung macht man als Beschwerdeadmin bei abgewiesenen Beschwerden nicht allzu oft.
Steven hat geschrieben:Das Hochreizen eines Spieles halte ich immer für ein legitimes und taktisches Mittel. Skat ist m.E. auch Taktik und dementsprechend würde ich irgendwelche Regulierungen (wie z.B. von John geschildert) klar ablehnen.
marvin hat geschrieben:Derzeit fühle ich mich als SR vollkommen überfordert, was diesen Punkt angeht. Es wird zwar irgendwo gesagt, dass Abreizen böse ist, aber mir werden keinerlei Instrumente an die Hand gegeben, anhand derer ich feststellen kann, ob Abreizen vorliegt.
mr.kite hat geschrieben:Eric, was soll es bitte nutzen, wenn der Schiedsrichter schon während des Reizvorganges eine Verwarnung ausspricht? Dann weiß der zweite Mitreizer nun "aha, der hat also nicht so arg viel" und kann daran sein eigenes Reizverhalten ausrichten. Sagt der Schiedsrichter "Ne, die Reizung geht in Ordnung" weiß der Mitreizer nun "Obacht, diesmal hat er wirklich was" - eine Information die er nur durch den Schiedsrichter bekommen konnte. Verwarnt der Schiri den "Abreizer" kann der andere Reizer nun seinerseits leichteren Herzens weiterreizen weil zumindest mal keine 4 Jungs dagegenstehen. Anders gesagt begeht der Schiedsrichter eine spielbeeinflussende Äußerung. Darum sollte ein Schiedsrichter nicht in einen laufenden Reizvorgang eingreifen.
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