Moderator: Taronga
Ich bin übrigens derselben Meinung.Klarer Kartenverrat. Hier einschlägig ist die Spezialvorschrift 4.5.8 "Lautes Mizählen der Augen (und Trümpfe) ist keinem Mitspieler erlaubt".
Ich denke doch, dieser Punkt zeigt treffend, dass man sich sowohl in der Legislative (Schöpfer der ISKO), in der Judikative (ISKG) und in der Exekutive (Schiri vor Ort) etwas gedacht hat, bzw. denken muss. Was wäre, wenn es den 4.5.8. nicht gäbe? Was wäre, wenn man ihn in solcher Konsequenz anwenden würde, wie z. B. den 4.2.3. ? Wer hier einfach nur nach den Buchstaben geht, mit dem möchte ich nicht Skat spielen (ich habe dir die beiden Extrembeispiele genannt) und so würde sicher kaum jemand Skat spielen wollen. Wenn wir als aktive Skatspieler nicht in der Lage sind, zwischen den von mir genannten Beispielen und einem weiteren "Wir haben 51 Augen!" zu unterscheiden (natürlich klarer Spielverlust für die GP) , würde doch das Spiel keinen Sinn mehr machen. Dass dabei Grauzonen entstehen, ist halt unvermeidbar und - wie ich finde - auch gut so. "Ich habe 51 Augen" ist halt nur den Buchstaben nach dasselbe, in der spielerischen Realität aber eben nicht. Dank der Vernunft des ISKG und der meisten Spieler und Schiedsrichter.Das laute Mitzählen ist demnach völlig belanglos?
Man sollte dann doch zu allen mgl. Grauzonen Stellung beziehen.
Die Aussage "jetzt musst Du uns Schneider spielen" ist aber kein Fakt , der sich durch den normalen Spielverlauf abzeichnete, sondern ein Grund, dem AS sofort sein Spiel in der Gewinnstufe Schneider gutzuschreiben.
Eine unterschiedliche Entscheidung gleicher bzw. sehr ähnlicher Fälle durch die oberste Judikative sind aber hochgradig problematisch.
Eine interessante Denkvariante. Die natürlich alle Lösungen in Richtung Einheitlichkeit, respektive Ungerechtigkeit (was aber nicht zu interessieren hat ) rechtfertigt. So geht es natürlich, aber soll es so gehen? Vor allem, wohin? Zu einem sportlichen Skat?Ich (John), der selten bis gar nicht mitzählt, will schon die karte vor dem viertletzten Stich wegen scheinbarer Chancenlosigkeit strecken, da meint mein Partner:
" John hat noch den höchsten im Spiel befindlichen Trumpfbuben, zusammen mit unseren 58 bereits vorhandenen Augen haben wir immer gewonnen".
Der AS hat das sofort akzeptiert , mich (John)jedoch plagt jetzt das schlechte Gewissen...
Die Entscheidung des Gerichtes halte ich für falsch und steht im direkten Widerspruch zu ihrem außerordentlich enggefassten Abkürzungsparagrafen.
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