Zitieren von anderen Webseiten

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Beitragvon MonsieurL » 19. Jul 2016 18:03

Kreuzpeter hat mich dankenswerter Weise anlässlich eines Zitates von mir per PN angeschrieben, dass dieses Probleme in Form einer teuren Abmahnung für Rainer mit sich bringen könnte, da ein fremder Text urheberrechtlich geschützt ist und nur mit Einwilligung des Verfassers bzw.des Webseitenbetreibers verwendet werden darf. Da dieses Problem öfter mal auftauchen könnte, seien hier ein paar presserechtliche Grundregeln für Zitieren kurz erläutert.

Im Prinzip ist das Zitieren eines Pressetextes (als Pressetext gilt u.a. - verkürzt gesagt - alles, was im Netz veröffentlicht wird, wenn es eine gewisse Länge hat; kurze Facebookeinträge oder Tweets fallen nicht darunter) zulässig. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Webseitenbetreiber ausdrücklich schreibt, dass ein Verwenden seiner Inhalte nur mit schriftlicher Genehmigung erfolgen darf.

Allerdings sind ein paar Voraussetzungen zu beachten. Zunächst mal muss ein Zitat kenntlich gemacht werden. Dazu muss der Name des Autors wiedergegeben werden und ein Link zur Quelle. Weiterhin muss gewährleistet sein, dass ein solches Zitat notwendig ist, um seine eigenen Gedanken und Ansichten zu dem Thema wiederzugeben. Es einfach kommentar- und zusammenhanglos in einen Beitrag zu übernehmen, reicht demnach nicht. Ferner muss es möglichst kurz gehalten werden. Das Zitieren ganzer Artikel ist zwar nicht grundsätzlich verboten, kann aber trotz Kenntlichmachung zu Problemen führen, wenn der eigene Beitrag keinen Grund erkennen lässt, warum man den Artikel in Gänze übernimmt.

Soweit in aller gebotenen Kürze und dementsprechend leider auch Unschärfe.
MonsieurL
 
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