hi,
skat "droht" mal wieder im fernsehen.
die genauen modalitäten stehen noch nicht fest. (na ja, irgendwie typisch, dass das noch offen gelassen wird)
wens interessiert:
playjack.de
Bettels hat geschrieben:Hi Skatfreaks,
Kostenlos Skatspielen..?
Für die Registrierung füllen Sie bitte alle Felder des Anmeldeformulars aus.
Mit der Registrierung auf Playjack melden Sie sich gleichzeitig für den German Skat Cup an.
Ersteinmal sehen wie die Spielerplatform aussieht
Klar erst registrieren
so kommt man auch zu seiner Kohle
So wird das nix mit Skat im Fernsehen, das sind ja die dubiosen AGB von gameduell besser.
Gruß
Bettels
chrisdanny hat geschrieben:
Hi Bettels,
das hast du aber falsch verstanden. Regestrieren lasse muss man sich bei jeder skatplattform. Das heißt aber bei playjack noch nicht, dass du dich verbindlich für das turnier anmelden würdest.
chrisdanny hat geschrieben:Hi Bettels,
und wieso steht dann da "kostenlos" spielen?
"kostenlos" spielen kann man nur, wenn man sich registrieren lässt. wenn eine Registrierung automatisch bedeuten würde, dass man sich verbindlich für 15 Euro bei dem skat-cup anmeldet, dann wäre das ganze ja ein widerspruch...
rechtlich können die da von daher gar nichts machen...ach ja, nur noch nebenbei...eine GmbH "in Gründung" ist eine GbR
Bettels hat geschrieben:
...Wass ist wenn die Startgebühr später mit Zusatzkosten per Mahnbescheid ins Haus flattert..?
Wo steht das es nicht so ist..?
Wer bereitet den Aufwand gerichtlich und einem Jahr Nervenaufwand gegen 15 Euro anzugehen. Ohne mal die Neben und Zusatzkosten zu erwähnen.
Wass ist wenn du es auf dich nimmst, gewinnen wirst du den Prozess eh nicht. Kein Richter wird dir in diesem Fall Recht geben, den es ist ein reine Auslegungsache.
Solltest du Glück haben kommt es nicht mehr als zum Vergleich. 70-30% für dich, und das für 15 Euro..?
Auch das ist eine neue Masche im Internet, kleine Beträge per Mahnbescheid einklagen, da der Aufwand für 15 Euro zu groß ist, zahle ich bevor ich mir einen Schufaeintrag einfange, den der ist schneller da als ein Prozess.
Gruß
Bettels
chrisdanny hat geschrieben:
Gegen einen Mahnbescheid kann man Widerspruch einlegen. Man muss dafür lediglich seine Adresse in einem Vordruck eintragen und ein Kreuz ("ich widerspreche der Forderung") machen.
Den Aufwand - und die Vorschusskosten - hat nun erst mal der Kläger. Er muss nämlich seine Klage begründen.
dem in Deutschland herrschenden Verbraucherschutz
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