hmmm
Versuchen wir mal, die Sache Schritt für Schritt anzugehen.
1. Der ursprüngliche Stich. Dieser steht zweifelsohne dem AS zu ( 4.4.2 ), was auch bedeutet, dass der AS zum nächsten Stich ausspielberechtigt ist ( 4.1.1 ), wodurch unberechtigtes Ausspiel als Grund für einen Spielverlust ausscheidet ( unberechtigtes Einziehen eines Stiches gibt es auch nicht, wäre ja ohnehin kein Grund für Spielverlust , Änderung im Rahmen der letzten ISkO-Änderung).
2. Die herausgefallene Karte hat, da es beim AS war, auch keine Bedeutung und kann nicht zum Spielverlust führen. ( 4.1.9 )
3. Der ursprüngliche Stich wurde zwar in der Weise nicht ordnungsgemäß eingezogen, als das er nicht aus den drei Karten bestand, die ursprünglich dem Stich zugegeben wurden. Dies stellt zwar einen Regelverstoß dar ( 4.4.4 ) der aber ohne Auswirkungen auf das Spiel nach 4.1.3 bis 4.1.6 ist.
Also, wird der Fehler sofort vom AS bemerkt wird einfach der letzte Stich berichtigt, eine beliebige Karte ausgespielt und das Spiel fortgesetzt.
Problematisch wird das ganze natürlich, wenn der Fehler von keiner Partei bemerkt wird und weitergespielt wird. Auf jeden Fall hat aber hier die GP immer eine Mitschuld.
Ich glaube, wenn ich sowas als Schiri entscheiden müsste, würde ich mich sofort in Luft auflösen.
So aus dem Bauch und auf die Schnelle würde ich aber meinen, man sollte bei einer späteren Reklamation , da es sich ja auch um durchaus spielentscheidende Karten handeln kann, eher analog 4.2.4 entscheiden als z.B. analog 4.1.7. Wobei dann die Oberspitzfindigkeit entsteht : Das Spiel ist durch das Vorgehen, eine bereits gespielte Karte ( versehentlich ) nochmals auszuspielen beendet. Stehen die Augen des vorherigen , ordnungsgemäß gespielten Stiches, noch der entsprechenden Partei zu ? Hier würde ich ganz klar sagen : JA.
So ist das Skatspiel eben - manche Spiele verliert man, und manche gewinnen die anderen
Ein Weiser schätzt kein Spiel, wo nur der Zufall regieret.
Gotthold Ephraim Lessing