Gewissermaßen eine Variation eines längst geurteilten Falles, die sich gestern so ereignet hat.
Clubabend: 3 Spieler, die unterschiedliche, jedoch durchwegs "laienhafte" Einstellungen zu Feinheiten des Regelwerks haben. Ich als KG (ehemaliger Schiedsrichter).
MH bekommt nach beendetem Reizen das Spiel, nimmt auf, drückt und sagt Grand an.
HH sagt "du kommst raus". Daraufhin spielt MH aus.
Als KG treffe ich folgende Aussage: "Ich habe in Richtung HH geblickt und er hat einwandfrei bei seiner Aussage VH angeschaut." VH bestätigt dies, MH sagt, dass er die Aussage gehört hat, aber nicht gesehen hat, wen HH angeschaut hat. MH räumt auch sofort Spielverlust ein. Die GS erwägen Weiterspiel, ich soll entscheiden.
Ich habe so entschieden, wie ich als Schiri entschieden hätte. Nämlich auf Spielverlust AS aufgrund meiner eigenen Aussage und der der 3 Spieler.
Dazu 2 Zusatzfragen:
a) Hätten die beiden GS ohne Einverständnis des KGs auf Weiterspiel bestehen können?
b) Spielt es eine Rolle, dass HH generell ein "impulsives" Spielverhalten an den Tag legt und eine Bemerkung "du kommst raus", auch wenn sie eindeutig an VH gerichtet ist, durchaus - von wem auch immer - als "Hinweis" verstanden werden kann? Gewissermaßen unabhängig von der "regeltechnischen Korrektheit" für diejenigen, die ihn kennen, einen Verstoss gegen den 4.2.9. darstellen kann?