Moderator: Taronga
mr.kite hat geschrieben:Unschwer zu erkennen: Ein Spielverlust kommt als Folge einer Abkürzung nicht mehr vor!
chris hat geschrieben:Hallo!
Ich hätte den Fall wie folgt entschieden:
AS hat eine zulässige Spielabkürzung vorgenommen. Der Aufforderung des 1.GS hätte der AS nicht nachkommen müssen. Die Aussage des 2.GS ("wir gewinnen mit dem Stich mit 21 Augen") hätte ich als Kartenverrat gewertet. Der 2:GS hätte einfach weiter spielen verlangen sollen, dann natürlich mit offenen Karten. Spiel wäre dann entsprechend seinem Ausgang gewertet worden (hier wohl dann Gewinn der GS, da ein Verwerfen oder Spielfehler wohl ausgeschlossen werden kann).
Chris
Skatfuchs hat geschrieben:Verloren hat er nun trotzdem
Skatfuchs hat geschrieben:und so ist es auch inhaltlich richtig.chris hat geschrieben:Die Aussage des 2.GS ("wir gewinnen mit dem Stich mit 21 Augen") hätte ich als Kartenverrat gewertet.
marvin hat geschrieben:Allerdings gefällt mir das Ganze nicht so richtig. Man muss sich mal in die emotionale Situation versetzen - ein GS erkennt, dass möglicherweise noch etwas gehen kann und hat nun Angst, dass der andere vorschnell die Abkürzung akzeptiert.
[...]
Man muss sich immer bewusst machen, dass keine Roboter am Skattisch sitzen
Für mich ist das in jedem Fall eine spielbeeinflussende Äußerung.marvin hat geschrieben:Deshalb suche ich noch die Grenze zwischen dem, was ein GS in so einer Situation sagen kann, und was nicht.
- "Aber mit dem Stich könnten wir auf 60 kommen." Wäre wohl noch ok.
- "Mit einem 21er Stich würden wir gewinnen". Wäre wohl strenggenommen nicht mehr ok, aber sollte man deswegen die Gegenspieler verlieren lassen?
- "Wenn du eine 10 legen kannst, kommen wir auf 60" - würde ich definitiv nicht mehr durchgehen lassen.
mr.kite hat geschrieben:marvin hat geschrieben:- "Aber mit dem Stich könnten wir auf 60 kommen."
Für mich ist das in jedem Fall eine spielbeeinflussende Äußerung.
Pgallert hat geschrieben: Aber wer schon ein paar mal Turnierskat gespielt hat, sagt wie aus der Pistole geschossen "Den moechte ich spielen", dann merkt der andere GS schon, dass er weder hinwerfen noch reden darf.
Mindestens sagt dieser Satz, dass der GS in einem Stich gewinnen möchte. "Ich will weiterspielen" heißt streng genommen nichtmal, dass man gewinnen möchte. Das ist nun sehr formalistisch, das würde ich so im Ernstfall nicht halten. Was das "Weiterspielen"-Zitet aber tatsächlich nicht sagt, ist: "Der AS hat Recht, gibt nur einen Stich, aber der reicht uns". Kann genauso heißen "Der AS hat sich vertan, wir machen noch 2 Stiche" oder was auch immer. Mal ganz davon abgesehen, dass es sein kann, dass die 21 nur durch Schmieren auf eine scheinbar hohe 9 erreichbar sind, die unU nicht aufgefallen wäre... Jedenfalls hat "mit dem Stich machen wir 60" einen erheblich höheren Informationsgehalt als "Ich möchte weiterspielen". Das erkennst Du ja auch implizit mit Deiner Anekdote über namibische vs hessische Vereinsspieler an.marvin hat geschrieben:Was genau ist daran spielbeeinflussend? Dass der andere GS aufmerksam wird? Aber wird er mit diesem Satz aufmerksamer, als wenn ich gesagt hätte "Ich will weiterspielen"?
marvin hat geschrieben:Pgallert hat geschrieben: Aber wer schon ein paar mal Turnierskat gespielt hat, sagt wie aus der Pistole geschossen "Den moechte ich spielen", dann merkt der andere GS schon, dass er weder hinwerfen noch reden darf.
Vielleicht gilt das ja in der Turnierszene von Namibia.
mr.kite hat geschrieben:[...]
Kann genauso heißen "Der AS hat sich vertan, wir machen noch 2 Stiche" oder was auch immer.
[...]
Leichenheinrich hat geschrieben:Sollten diese zwei Stiche offensichtlich möglich sein, bedeutet das doch Spielverlust AS wegen Spielbeeinflussung durch Falschaussage, aber nur bei sofortiger Beanstandung GP?
Genau, das Widersprechen einer eindeutig falschen Aussage würde ich auch nicht sanktionieren - ein Spieler darf sich keinen Vorteil aus einem eigenen Fehler (=Unwahrheit sagen - Absicht oder nicht) verschaffen.marvin hat geschrieben:Meines Erachtens dürfte zumindest in dem Szenario von Leichenheinrich eine etwaige Erwiderung der Gegenpartei im Sinne von "nein, wir machen sogar zwei" nicht beanstandet werden. Denn: Die Aussage des AS ist absolut unnötig im Sinne eines Abkürzungsangebots der ISkO 2018. Wenn nun ein GS etwas darauf erwidert und damit eigentlich einen Regelverstoß begeht, müsste dieser als durch den AS provoziert angesehen werden.
So, wie wenn der AS fragt: Hast du beide Buben? Und der Gegenspieler darauf antwortet, ist das ja eigentlich Kartenverrat, der aber nicht geahndet wird.
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