Moderator: Taronga
John hat geschrieben:
Lieber akzeptiere ich doch eine mit gutem Gewissen gefällte Schiri-Entscheidung, auch wenn sie sich im Nachhinein als "Fehlurteil" herausstellen sollte, als dass Turniere durch eine Art "Kuhhandel" am Tisch entschieden werden!
Fazit: Lieber einen Schiri holen und ihm die Macht geben, ein Paradoxon zu vermeiden als dem wortgewaltigsten @-Tier am Tisch die Macht zu geben, die Situation "einvernehmlich" zu regeln.
mr.kite hat geschrieben::sleep:
Nicht damit hier ein falscher Eindruck entsteht: Die Aufgabe eines Schiedsrichters ist es nicht, ein Paradoxon aufzulösen, mal eben die Regeln umzuschreiben oder Rechtsfälle aus Zeiten des alten Roms zu lösen. Die wichtigste Aufgabe eines Schiedsrichters ist es, am Tisch aus dem diffusen Gefasel von öchtegern-Wissenden Skatspielern einen Sachverhalt festzustellen (notfalls mithilfe von Beweisregeln wie "Im Zweifel gewinnt der AS" und "im Zweifelsfall ist ein Spiel einfach (nicht Schneider oder Schwarz)") und diesen korrekt zu beurteilen.
Freilich kann es auch dann passieren, dass man trotz korrekt ermittelten Sachverhalts nicht zur Lösung eines Falles kommt, weil der Fall anhand den Regeln der Skatordnung und der Allgemeinheit der Schiedsrichter bekannten SkGE nicht lösbar ist. Passiert im echten Leben vielleicht einmal alle drei Jahre. Hier übrigens nicht. Der Fall wäre erschreckend einfach und langweilig, wenn der Sachverhalt ermittelt worden wäre.
Hier hat der Schiedsrichter bzw interessierte Leser, der den Fall eingestellt hat, gleich mehrere Fehler gemacht, die kein Schiedsrichter jemals begehen sollte.
- Kein Schiedsrichter sollte Fälle entscheiden beziehungsweise Meinungen darüber abgeben wenn diese nicht in Anwesenheit des gesamten Tisches geschildert werden und jeder am Tisch beteiligte die Möglichkeit hatte, sich zu äußern
- In dem Moment, in dem ein Schiedsrichter das Wort "Wenn" hört, sollte er schleunigst das Weite suchen. Schiedsrichter entscheiden Gegebenheiten, nicht Möglichkeiten
- "Wo kein Kläger, da kein Richter" ist eine Grundregel, die jeder Schiedsrichter beherzigen sollte. Ein Schiedsrichter sollte nur dann aktiv werden, wenn er von einem Beteiligten (nicht notwendigerweise vom selben Tisch) gerufen wird. Fällt ihm ein Regelverstoß auf, der aus seiner Sicht ahndungswürdig ist, sollte er diesen als Teilnehmer beanstanden und einen anderen Schiedsrichter zur Entscheidung rufen. Zugegeben, an den meisten Clubabenden geht das nicht, da selten mehr als ein Schiedsrichter anwesend ist[
- Niemals nie nicht sollte ein Schiedsrichter einen Sachverhalt weitergeben, den er nicht selbst zweifelsfrei ermittelt hat.
Wie entscheidet denn der Schiedsrichter Deiner Meinung nach? Hier gibt es so viele Verzweigungen dass es nicht möglich ist, eine Entscheidung mit einem Sachverhalt zusammenzubringen. Wie gesagt wäre dieser Thread halbwegs interessant wenn es einen Fall geben würde mit dem man was anfangen kann und nicht nur aufpassen muss, dass hier Volksverdummung betrieben wird.Eric hat geschrieben:Die Frage ist doch : Wie gut kann ein Schiedsrichter sein, der SO, und das im Laufe der Jahre und Jahrzehnte vlt. mehrfach, entscheidet, ohne zumindest sich selbst die Frage zu stellen, ob das der Weiheit letzter Schluss ist ?
Kein KOmmentar zum gestellten Fall. Ein bisschen allgemeine Regelkunde mit VON MIR KONSTRUIERTEN Beispielen genügt völlig. Sich auf von fremden konstruierte Fälle einlassen ist töricht und kein Schiedsrichterobmann wird sowas machen.Eric hat geschrieben:Hmm, Du wirst als Obmann der VG auf einem Turnier angesprochen und gefragt, wie DAS hätte entschieden werden müssen ( z.B. weil der Spieler im Nachhinein mit der "einvernehmlichen" Lösung nicht mehr so glücklich ist ).
marvin hat geschrieben:Um die Diskussion zu versachlichen, mache ich mal einen konkreten Fall daraus:
- MH passt
- HH reizt VH bis 46, die VH noch hält
- HH reizt 48, woraufhin VH passt
- HH sagt "oh, 48 habe ich doch gar nicht"
- VH nimmt den Skat auf
mr.kite hat geschrieben:
Was in Weg 2 allerdings auch nicht sein darf ist, dass HH per Regelverstoß sein Spiel gewinnt. Schließlich ist es zuallerst HH, der den Regelverstoß von VH provoziert.
Aus einem eigenen Fehler einen regeltechnischen Vorteil zu ziehen verstößt gegen das Fairnessgebot des 1.1.5 (ehemals 4.5.2) und kann daher nicht zustande kommen. Zu diesem Grundsatz gibt es mehrere Bibliotheken voller Entscheidungen.
Meine Entscheidung in diesem Fall: HH ist zum Reizwert von 48 AS geworden. Den von HH selbst verschuldeten Regelverstoß muss HH tolerieren. Aus den nun 12 Karten von VH wird ein neuer Skat gezogen und HH führt ein Spiel durch, das seinem Ausgang entsprechend zu werten ist.
Der Schiri am Tisch kann nachfragen, wann und von wem er gerufen wurde. Wenn er das nicht kann sollte er den Job nicht machen,John hat geschrieben:Und bitte noch beachten: Der Schiri am Tisch hat außer der Angabe der Positionen nicht mehr Infos als wir.
Kantholz hat geschrieben:wenn der Fall mit dem letzten Anstrich
" -Vorhand nimmt den Skat auf"
als Fallschilderung endet, ist dieser nicht lösbar.
Dies ist nun aber noch glasunklarer. Der Widerruf hat ja keinerlei Gültigkeit. Hätte er die, dann wäre ja die Aufnahme des Skates berechtigt. Er kann aber doch auch keine Folgen haben für den Widerrufversucher. Denn ein Regelverstoß ist es ja wohl nicht, zu versuchen, ein voreilig abgegebenes Gebot per "Gnadenerlass" widerrufen zu wollen.Widerruft er jetzt die 48, muss er ein Spiel mit Grundwert 48 abgeschrieben bekommen, wenn daran anknüpfende Handlungen erfolgt sind.
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