Seit Jahren stört es mich schon, dass man beim Reizvorgang einerseits oft sehr, sehr kleinlich ist, andererseits absichtliche Verstösse ohne Konsequenzen bleiben.
Ich nenne einmal zwei Beispiele: MH reizt 18, VH passt, HH sagt: Mehr habe ich auch nicht.
Es sind sicher Urteile ergangen und bekannt, dass MH nun auf sofortigen Spielgewinn wegen Kartenverrat ausgehen kann und viele sind sicher auch der Meinung, dass das so richtig sei.
Anderes Beispiel: Bekanntlich bietet ja die Möglichkeit des Sprungreizens MH oder auch HH die Chance, das Blatt nicht durch den Reizvorgang zu verraten. Es ist also taktisch sinnvoll, u. U. nach 18 oder sofort nicht durchzureizen, sondern gleich auf 48 zu gehen, speziell für HH, nachdem VH vielleicht bei 23 gepasst hat. Aber: MH kann dieses Vorhaben regelwidrig umgehen (jedoch absolut ungeahndet), indem er nach dem Passen von VH den Reizvorgang "abkürzt". z. B. mit "ich gehe bis 44 mit". Die Folgen kann man sich ausrechnen. HH reizt vielleicht seinen Grand, bekommt ihn bei 48, aber die skattechnisch klug ausgedachte Variante des Sprungreizens wurde ihm genommen und Pik kann ihm den Grand versauen.
Was kann er tun? Nichts, denn kein Paragraph schützt ihn vor diesem offensichtlichen Kartenverrat, da er ja noch nicht einmal Alleinspieler ist.
Im Gegensatz zum ersten Beispiel, bei dem der Passende eine unpassende Formulierung für sein Passen gewählt hat.
Mich würde es wirklich interessieren, ob ihr dieses Problem im Regelwerk und in der Umsetzung genauso seht wie ich.