Moderator: Taronga
Eine gerade für die Thematik "Skatrechtsprechung" richtungweisende Erkenntnis, finde ich.Demzufolge entspricht es der gefestigten Rechtsprechung, dass der Sinn und Zweck der jeweiligen Regelung immer zu berücksichtigen ist.
Der Skatkommentator hat sich seinen Namen nicht zufällig ausgesucht...Scharbil hat geschrieben:Man müßte mal ein Projekt "Kommentar zur ISkO" starten nach den Vorbildern der juristischen Kommentare (praxistauglich geschrieben, versteht sich). Ist halt ne Heidenarbeit, ich weiß, wovon ich rede. Aber irgendwie hätte ich Lust auf sowas.
In diesem Satz ist doch schon eine Tendenz zur Relativierung der eigenen Meinung erkennbar.vielleicht ist im Falle einer so gravierenden Rechtsfolge wie dem Spielausschluss Einfachheit, Klarheit und Verständlichkeit ausnahmsweise doch nicht so wichtig
marvin hat geschrieben:mr.kite: Woher WEISST du, dass das der Sinn der Regel ist?
Keine Ahnung, ob er im Forum aktiv ist oder nicht, das wissen Andere sicher besser als ein Neuling wie ich.
HelAu hat geschrieben:Schon interessant zu sehen, wie sich ein intelligenter Mensch wie Du immer wieder zum Affen macht, um mal wieder 2 Saetze posten zu koennen Marc !
Hermes hat geschrieben:Es gehört nun einmal zum Spaß dazu - oder, wie HeLau es ausdrückt, dazu, sich zum Affen zu machen -, dass ich mich als Neuling ausgebe, obwohl jeder sich denken kann, wer ich bin.
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