Teilweises Auflegen

Fragen zur ISkO

Moderator: Taronga

Teilweises Auflegen

Beitragvon marvin » 22. Okt 2017 20:51

Neulich wurde ich nach meiner SR-Meinung zu folgendem Sachverhalt gefragt (musste den Fall nicht entscheiden), da es "ein paar Tage zuvor" passiert war.

Der Alleinspieler legt nach drei Stichen fünf seiner verbliebenen sieben Handkarten offen auf den Tisch, ohne eine Erklärung abzugeben. Die Gegenspieler machen noch einen Stich und fordern Spielverlust wegen 4.3.4. Der Alleinspieler meint, der 4.3.4 sei nur anzuwenden, wenn er alle Karten auflegt oder vorzeigt, was er ja nicht getan habe, und will daher das Spiel dem Ausgang entsprechend gewertet wissen.

Was ist richtig?
marvin
 
Beiträge: 1189
Registriert: 23. Mär 2007 01:31
Wohnort: Idstein

Re: Teilweises Auflegen

Beitragvon mr.kite » 23. Okt 2017 00:26

Ich würde der GP Recht geben. Sinn des 4.3.4 ist es, die GP vor (provozierten) verfrühten Aufgaben zu bewahren. Wenn jemand nun 5 Karten aufdeckt und 2 in der Hand behält provoziert - gewollt oder ungewollt - genau das, eine verfrühte Aufgabe. Darum würde ich ihn auch an den Maßstäben des 4.3.4 messen.
Ritter des Ordens der unsichtbaren Hand
mr.kite
 
Beiträge: 6841
Registriert: 22. Apr 2010 14:06
Wohnort: München

Re: Teilweises Auflegen

Beitragvon Gerd W. » 23. Okt 2017 08:02

mr.kite hat geschrieben:Ich würde der GP Recht geben. Sinn des 4.3.4 ist es, die GP vor (provozierten) verfrühten Aufgaben zu bewahren. Wenn jemand nun 5 Karten aufdeckt und 2 in der Hand behält provoziert - gewollt oder ungewollt - genau das, eine verfrühte Aufgabe. Darum würde ich ihn auch an den Maßstäben des 4.3.4 messen.

+1
Lt. Streitfälle vor Gericht wird eine Abkürzung ohne Erklärung strikt gehandhabt.
Klüger wäre es gewesen etwa zu sagen:
Ich gewinne mein Spiel.

mfg
Gerd W.
 
Beiträge: 3307
Registriert: 23. Mär 2007 01:31

Re: Teilweises Auflegen

Beitragvon marvin » 24. Okt 2017 21:12

Ich habe im Prinzip dieselbe Tendenz. Nur brachte mich der Fragesteller aus dem Konzept, als er darauf verwies, dass ja dem Alleinspieler auch versehentlich eine Karte rausfallen und sichtbar werden kann, ohne dass das Konsequenzen hat. Und auch, wenn zwei auf einmal rausfallen... Wo zieht man dann die Grenze?

Wenn ich es mir recht überlege, ist das Unsinn. Es kommt nicht darauf an, wie viele Karten sichtbar werden, sondern ob das absichtlich durch den AS erfolgt oder versehentlich.
marvin
 
Beiträge: 1189
Registriert: 23. Mär 2007 01:31
Wohnort: Idstein

Re: Teilweises Auflegen

Beitragvon mr.kite » 24. Okt 2017 23:04

marvin hat geschrieben:Wenn ich es mir recht überlege, ist das Unsinn. Es kommt nicht darauf an, wie viele Karten sichtbar werden, sondern ob das absichtlich durch den AS erfolgt oder versehentlich.
Genauso sehe ich das auch.
Ritter des Ordens der unsichtbaren Hand
mr.kite
 
Beiträge: 6841
Registriert: 22. Apr 2010 14:06
Wohnort: München

Re: Teilweises Auflegen

Beitragvon Eric » 25. Okt 2017 20:09

Jou , und das kann man schon erkennen, ob eine/mehrere Karten versehentlich rausfallen, oder ob eine/mehrere Karten absichtlich sichtbar gemacht werden.

In einem Punkt ist der 4.3.4 hier eindeutig : "Auflegen" oder "Zeigen". Beides Dinge, die nicht versehentlich passieren können.

Im anderen Punkt ist die ISkO aber ungenau für den Fall. "seiner Karten" , das heißt für mich immer und zu jder Zeit ALLE.

Das wäre wieder so ein Punkt für "meine" immer wieder gescholtenen und verschmähten "Ergänzungen" der ISkO. Einfach "alle Karten oder einen Teil davon" draus machen, und schon kann der hier geschilderte Fall niemals mehr "falsch" bzw. unterschiedlich entschieden werden, sondern für jeden zweifelsfrei und nachvollziehbar.
So ist das Skatspiel eben - manche Spiele verliert man, und manche gewinnen die anderen

Ein Weiser schätzt kein Spiel, wo nur der Zufall regieret.
Gotthold Ephraim Lessing
Eric
 
Beiträge: 1340
Registriert: 23. Jun 2012 19:26
Wohnort: Suttgart


Zurück zu Regelwerk

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste