Hi John,
hier dein Text, den du sonstwo einfügen kannst - wo immer er auch passt. Aber nicht in diesem Thread.
Gruß Taronga
MrKite, es ist dir doch klar, worum es hier eigentlich geht.
Schließlich war es ein Kommentar von dir selbst, der mich zu einigen Wochen Forumsabstinenz gebracht hat.
Natürlich ist das Ganze von mir ein leicht durchschaubarer Argumentationstrick:
Entweder man bestreitet, jemals Urteile des ISKG mit solchen Formulierungen bedacht zu haben oder man bestreitet es nicht.
Dieser Alternative deswegen auszuweichen, weil "Belege" nicht als Zitate geliefert werden, wird sicher nicht lange funktionieren, denn, wenn es nicht anders geht, muss ich halt die Sucharbeit auf mich nehmen. So schwer wird das schon nicht werden.
Danach dürfte ein Bestreiten schwer möglich sein. Bestreitet man es nicht, ist wohl evident, dass man (ich meine damit alle diejenigen, die solche Formulierungen gebraucht haben) in den Urteilen des ISKG eben keine Entscheidungen für mögliche Falllösungen sieht, sondern nur richtige oder falsche Urteile. Was ich beweisen wollte!
Ergänzung: Die betreffende Formulierung von MrKite war "Willkürentscheidung eines durchdrehenden Gremiums" (Zitat aus der Erinnerung). Wenn das nicht meine These belegt, dass Entscheidungen des ISKG, die der eigenen Auffassung widersprechen, als falsch hingestellt werden, dann weiß ich nichts mehr zu sagen. Darum geht es mir nämlich, nicht um mehr, aber auch nicht um weniger.